3.2 Das Ausstandsgesuch ist unbegründet. Der Gesuchsgegner war eben gerade nicht in der gleichen Sache gegen den Gesuchsteller tätig. Vielmehr handelt es sich um eine andere Streitsache (PEN 18 525/527). Ein angebliches Fehlurteil wäre durch Rechtsmittel zu korrigieren gewesen. Behauptete falsche Formulierungen in Protokollen von Einvernahmen können sofort gerügt werden. Inwiefern der Gesuchsgegner vorgängig als Sachverständiger tätig gewesen sein soll, erschliesst sich der Beschwerdekammer nicht. Anhaltspunkte für eine mögliche Feindschaft sind in keiner Art auszumachen.