Sinngemäss wird dem das Verfahren leitende Gerichtspräsidenten/Gesuchsteller vorgeworfen, dass dieser nicht nur befangen sondern insbesondere nicht eine neutrale, unabhängige beziehungsweise nicht vorurteilende Haltung als unparteiischer Einzelrichter einnehmen kann. Der Gerichtspräsident diktiert der laienhaften Protokollführerin verdrehte und falsche Aussagen, welche der Beschuldigte so gar nicht verbal aussagte.