Der Gesuchsteller/Beschuldigte erhebt wiederkehrend Beanstandung, da im Verfahren 18 525/527 Missstände und Umstände von falschen Protokollaufnahmen vorkamen und dies zu einem ungerechten Urteil führte, weil derselbe Richter im vorliegenden Gerichtsverfahren wieder federführend ist. Sinngemäss wird dem das Verfahren leitende Gerichtspräsidenten/Gesuchsteller vorgeworfen, dass dieser nicht nur befangen sondern insbesondere nicht eine neutrale, unabhängige beziehungsweise nicht vorurteilende Haltung als unparteiischer Einzelrichter einnehmen kann.