Der Beschuldigte hat gegen das Verfahren PEN 18 525/527 (SK 19 272/273) Einsprache sowie Beschwerde gegen den damaligen Gerichtspräsidenten vor dem Regionalgericht und bezüglich falscher ungerechter Verurteilung sowie Verfahrensfehler an das Obergericht weitergeleitet. Der Beschuldigte konnte wegen Auslandaufenthalt nicht weiter Einfluss nehmen. Der Gesuchsteller/Beschuldigte erhebt wiederkehrend Beanstandung, da im Verfahren 18 525/527 Missstände und Umstände von falschen Protokollaufnahmen vorkamen und dies zu einem ungerechten Urteil führte, weil derselbe Richter im vorliegenden Gerichtsverfahren wieder federführend ist.