1. Vor dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Tätlichkeiten hängig. Der angefochtene Strafbefehl datiert vom 13. März 2019. Zuständig am Regionalgericht ist Gerichtspräsident B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner). Während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 7. Januar 2020 führte der Gesuchsteller aus: Er habe den Gesuchsgegner erst jetzt erkannt. Er lehne diesen ab. Er habe bereits in einem anderen Verfahren den Vorsitz gehabt. Im vorherigen Verfahren sei er verurteilt worden.