1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 6. Februar 2020 (ARR 20 35) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer ist unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, festgesetzt auf CHF 400.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtlichen Entschädigungen für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren werden am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.