Die Hauptverhandlung sei zwecks Einholung eines psychiatrischen Gutachtens unterbrochen worden. Ob auch die Gefährlichkeit und Rückfallprognose des Beschwerdeführers Gegenstand des Gutachtens bilden würden, entziehe sich ihrer Kenntnis. Weiter sei der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2016 bereits mehrfach verurteilt worden und damit mehrfach einschlägig vorbestraft. Einerseits wegen Vermögensdelikte, andererseits mehrfach wegen Drohung, Beschimpfung, Nötigung sowie weiterer Delikte.