zur Hilfe kommen wollte – erneut mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser in der Folge beim Verlassen des Busses kurz das Bewusstsein verloren und aufgrund der Schläge des Beschwerdeführers ein Schädelhirntrauma ersten Grades erlitten habe. Weiter wurde der Beschwerdeführer angeklagt wegen versucht begangener Drohung, mehrfach begangener Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, mehrfach begangenen (geringfügigen) Diebstahls, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangenen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung sowie mehrfach begangener Wider-