aufgrund des Schlages eine klaffende, ca. 1x1 cm grosse Riss-Quetsch-Wunde an der Oberlippe erlitten habe, woraufhin er sich wegen der starken Blutung ins Spital habe begeben müssen. Am 12. September 2019 soll der Beschwerdeführer im zunächst noch fahrenden Bus zuerst G.________ nach einer verbalen Auseinandersetzung unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser auf den Sitz zurückgefallen sei. Danach soll er H.________ – welche sich zwischen die beiden Männer stellen wollte – mit seinem Rucksack einen Schlag gegen deren Gesicht versetzt haben, so dass diese eine blutende