Die Staatsanwaltschaft reichte vielmehr lediglich Kopien der Anzeigerapporte (ohne Einvernahmeprotokolle), Kopien der Arztberichte, eine Kopie des Haftantrags der Staatsanwaltschaft D.________(Ortschaft), eine Kopie des Entscheids des Haftgerichts D.________(Ortschaft), eine Kopie des Einvernahmeprotokolls des Beschwerdeführers vom 21. November 2019, eine Kopie der Aktennotiz vom 21. November 2019, eine Kopie des Strafregisterauszugs sowie zusätzlich mit dem Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft eine Kopie der Anklageschrift ein. Das Regionalgericht teilte der Beschwerdekammer in Strafsa-