Die Haftakten ARR 20 35 sowie die Vorakten ARR 19 459 gingen bei der Beschwerdekammer in Strafsachen am 25. Februar 2020 ein. Aus diesen ist ersichtlich, welche Unterlagen die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmassnahmengericht im Rahmen des Antrags um Anordnung der Sicherheitshaft resp. des vorgängigen Antrags auf Verlängerung der Untersuchungshaft eingereicht hatte (vgl. Beilagen am Schluss der Anträge). Hierbei handelte es sich offensichtlich nicht um sämtliche amtliche Akten.