Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Februar 2020 Beschwerde. Er beantragte das Folgende: 1. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 6. Februar 2020 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 3. Der Unterzeichnende sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren als amtlicher Verteidiger zu bestellen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen –