Die Untersuchungshaft wurde am 16. Dezember 2019 vom Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) um zwei Monaten, d.h. bis am 15. Februar 2020, verlängert. Am 29. Januar 2020 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete mit Entscheid vom 6. Februar 2020 Sicherheitshaft für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 5. Mai 2020, an. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Februar 2020 Beschwerde.