1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, mehrfach begangen, Diebstahls (geringfügig), mehrfach begangen, Sachbeschädigung, mehrfach begangen, Hausfriedensbruchs etc. Der Beschwerdeführer wurde am 12. September 2019 verhaftet und am 16. September 2019 vom Haftgericht D.________(Ortschaft) wegen Wiederholungsgefahr für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde am 16. Dezember 2019 vom Regionalen Zwangsmassnahmengericht