Dazu werden zusätzliche Abnehmer zu befragen sein, welche zuerst mittels Telefonauswertung und rückwirkender Telefonkontrolle ermittelt werden müssen und deshalb wohl teilweise noch nicht namentlich bekannt sind. Auf die Auswertung und die rückwirkende Telefonkontrolle selber kann – wie von der Verteidigung korrekt angeführt – nicht kolludierend eingewirkt werden, sehr wohl aber auf die ermittelten Abnehmer.