Sie ist gegeben: Die Ermittlungen stehen noch am Anfang und es ist im Moment nicht konkret abzusehen, welcher Aufwand auf die Strafverfolgungsbehörden zukommen wird. In einem nächsten Schritt wird es für sie darum gehen, das Ausmass der deliktischen Tätigkeit des Beschwerdeführers weitergehend zu erfassen. Dazu werden zusätzliche Abnehmer zu befragen sein, welche zuerst mittels Telefonauswertung und rückwirkender Telefonkontrolle ermittelt werden müssen und deshalb wohl teilweise noch nicht namentlich bekannt sind.