5 Z. 171) respektive aus einem Drogenbunker entwendet, habe aber Angst gehabt, es zu probieren (Hafteröffnung vom 13.02.2020, Z. 174 ff.). Im Weiteren kamen zahlreiche, teils mit weissen Pulverrückständen verschmutzte Minigrips sowie eine Digitalwaage zum Vorschein. Die Aussagen des Beschwerdeführers zur Herkunft der Minigrips sind ebenfalls widersprüchlich und wenig glaubhaft: Es sei Aktion gewesen und er habe viele genommen (EV vom 12.02.2020, 00:48 Uhr, Z. 118) beziehungsweise er habe sie vom Typen gekauft/bekommen, der ihm das Kokain verkauft habe (EV vom 12.02.2020, 10:20 Uhr, Z. 312 ff.).