eine Unverwertbarkeit im Rahmen des Haftbeschwerdeverfahren liegt jedenfalls mit Blick auf die Ausführungen im vom Beschwerdeführer genannten Urteil des Bundesgerichts 6B_1057/2013 vom 19. Mai 2014 fern. Unabhängig davon ist mit der Staatsanwaltschaft zum Tatverdacht auszuführen was folgt: Die Polizei machte bei einer polizeilichen Observation des Beschwerdeführers Feststellungen, dass dieser mehrmals Orte und Liegenschaften in K.______