seinen Aussagen den beiden Albanern, welche während seines Türkeiaufenthalts in seiner Wohnung zur Untermiete gelebt hätten und von der Kantonspolizei Solothurn noch während der Auslandabwesenheit des Beschwerdeführers verhaftet worden seien. Schliesslich hätten beim Beschwerdeführer anlässlich seiner Anhaltung drei Minigrips mit ca. 3.12 Gramm (brutto) Kokain und im Domizil des Bruders des Beschwerdeführers ca. 5.34 Gramm (brutto) Kokain gefunden werden können. Der Beschwerdeführer konsumiere selbst Kokain, was ein Drogenschnelltest bestätigt habe.