Bei einer Überweisung auf das Bankkonto müsste er mit einer unverzüglichen Pfändung rechnen. Zudem habe er gemäss seinen Aussagen gegenüber der Polizei zwei Untermieter, die ihm einen Anteil an die Wohnungsmiete bar bezahlten. Die in der Wohnung des Bruders des Beschwerdeführers gefundene Digitalwaage gehöre gemäss seinen Aussagen den beiden Albanern, welche während seines Türkeiaufenthalts in seiner Wohnung zur Untermiete gelebt hätten und von der Kantonspolizei Solothurn noch während der Auslandabwesenheit des Beschwerdeführers verhaftet worden seien.