Abgesehen von dem von ihm eingestandenen Eigenkonsum von wenigen Gramm Kokain seit Januar 2020 und der Abgabe von (höchstens) 1.8 Gramm Kokain an D.________ im Rahmen des gemeinsamen Konsums zum anteilmässigen Selbstkostenpreis bestehe kein dringender Tatverdacht betreffend den Vorwurf des Handels mit bzw. des Verkaufs von Kokain (geschweige denn von einem qualifizierten Fall des Han-