3 Aufgrund der Funde beim Beschuldigten zu Hause bzw. bei dessen Bruder, bei welchem er zurzeit schläft, den Aussagen von D.________, den teils widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten und den Beobachtungen der Polizei ist der dringende Tatverdacht gegeben. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung hat der Beschuldigte widersprüchliche und unplausible Aussagen gemacht. Bei den Aussagen von D.________ ist zurzeit nicht ersichtlich, weshalb sie den Beschuldigten zu Unrecht belasten sollte.