In der Folge wurde am Domizil des Beschwerdeführers und demjenigen seines Bruders, G.________, wo der Beschwerdeführer zurzeit schläft, eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Am Domizil von G.________ konnten ca. 5.34 Gramm (brutto) Kokain, diverse Minigrips mit weissen Pulverrückständen, zahlreiche ungebrauchte Minigrips sowie eine Digitalwaage sichergestellt werden.