Aufgrund seiner geröteten Augen wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv auf Kokain reagierte. Bei der anschliessenden Effektendurchsuchung kamen in seinen Hosen drei Minigrips mit total ca. 3.12 Gramm (brutto) Kokain und ein Bargeldbetrag von CHF 1'309.10 zum Vorschein. In der Folge wurde am Domizil des Beschwerdeführers und demjenigen seines Bruders, G.________, wo der Beschwerdeführer zurzeit schläft, eine Hausdurchsuchung durchgeführt.