4. Im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer gestützt auf Hinweise aus der Bevölkerung, wonach er Kokain verkaufe, an einzelnen Tagen überwacht. Während dieser Zeit konnten durch die Polizei mehrere kurze Treffen zwischen dem Beschwerdeführer und Drittpersonen – meistens der Polizei bekannte Drogenkonsumenten – festgestellt werden. Am 11. Februar 2020 um ca. 18:55 Uhr wurde der Beschuldigte von der Polizei anlässlich einer Verkehrskontrolle angehalten. Aufgrund seiner geröteten Augen wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv auf Kokain reagierte.