Freilich ist es für die Beschwerdekammer (auch unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten) ideal, wenn die Staatsanwaltschaft bereits im Haftanordnungsverfahren die für den dringenden Tatverdacht sprechenden Anhaltspunkte bzw. Beweismittel umfassend darlegt bzw. einreicht. Das hiesige Verfahren betrifft indes eine Haftanordnung, bei welcher auch die Staatsanwaltschaft Fristen einzuhalten hat, die Untersuchung noch am Anfang steht und zudem laufend neue Ermittlungsergebnisse eintreffen, die möglichst rasch verarbeitet werden müssen.