2 vom 19. Dezember vergleichbare Situation vor («neue Tatvorwürfe»). Eine teilweise Gutheissung der Beschwerde oder die Feststellung, dass der Freiheitsentzug unrechtmässig gewesen sei, steht ausser Frage. Freilich ist es für die Beschwerdekammer (auch unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten) ideal, wenn die Staatsanwaltschaft bereits im Haftanordnungsverfahren die für den dringenden Tatverdacht sprechenden Anhaltspunkte bzw. Beweismittel umfassend darlegt bzw. einreicht.