_, F.________ und E.________ im Raum Lausanne, Genf und Bern mit Schlüsseln der Selecta (Kopien oder Originale) Selecta Automaten in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Spitälern systematisch geöffnet und daraus das Münzgeld entwendet hat.» Mit anderen Worten ist der für die Haftanordnung erforderliche dringende Tatverdacht gegeben.