4.9 Der Betreiber des Guest Houses, I.________, hat in seiner Einvernahme vom 27. Februar 2020 bestätigt, dass die Gruppe der vier Beschuldigten sich vom 5. bis am 11. Februar 2020 bei ihm im Guest House aufgehalten hätte, wobei sie sich ein Zimmer geteilt hätten (Z. 28 ff. und 142 ff.). Sie hätten das Haus meistens zusammen verlassen und seien auch meist wieder zusammen zurückgekehrt (Z. 165 ff.). Manchmal habe die Gruppe sich mit einer anderen Gruppe, die im Zimmer nebenan residiert habe, gemischt. Die Personen seien alle verwandt (Z. 378 ff.). Durch