3. Der Beschwerdeführer hat im Rahmen der polizeilichen Einvernahme im gegen ihn geführten Strafverfahren wegen übler Nachrede z.N. des Beschuldigten 1 Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1 und 2 wegen schwerer Körperverletzung gemacht. Er wirft den Beschuldigten 1 und 2 vor, dass er «tag täglich durch Elektro- Strahlung vergewaltigt» werde. Die Beschuldigten 1 und 2 müssten «die Geräte» abschalten. Weiter führt er an, dass er körperliche Beschwerden habe, es ihm den Magen sowie die Muskeln zerreisse und es bis zu epileptischen Anfällen ginge.