Zu guter Letzt ist auch die Situation rund um die Wohnung in der fraglichen Liegenschaft nicht klar. Aufgrund der aufgefundenen Effekten ist jedenfalls gut denkbar, dass der Beschwerdeführer entgegen seinen Angaben dort wohnt oder zumindest regelmässig dort übernachtet. Betrachtet man all diese Ungereimtheiten, scheint es nicht unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer gewusst hat, dass in seiner Liegenschaft nicht CBD, sondern illegaler Hanf angebaut wird. Insgesamt bestehen genügend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er stärker in den Betrieb der fraglichen Hanfanlage involviert ist, als er zugibt.