Seine Angaben sind bereits in sich teilweise wenig kohärent, sie stehen aber auch im Widerspruch zu gewissen Aussagen der Mitbeschuldigten. Der Mieter der Lagerräumlichkeiten und eingestandenermassen Betreiber der Indooranlage, D.________, gab nämlich am 17. September 2019 zu Protokoll, der Beschwerdeführer habe von der Anlage gewusst, wobei er gewusst habe, dass es sich um eine CBD Anlage handle (Z. 78). C.________ sagte am 16. September 2019 aus, der Beschwerdeführer sei kein Kollege oder Freund von ihm, aber ein geschäftlicher Kontakt (pag. 167). Ausserdem konnten auf dem Mobiltelefon von C.____