5. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, sich als Vermieter einer Lagerhalle in irgendeiner Form am Betrieb einer illegalen Hanfanlage (gemäss forensischchemischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin vom 3. September 2019 liegt der THC-Gehalt der sichergestellten Hanfpflanzen bei 2.1 und 1.4%) beteiligt zu haben. Ihm ist dahingehend zuzustimmen, als dass der Umstand, Vermieter der Lagerräumlichkeiten zu sein, in denen eine Hanf-Indooranlage entdeckt worden ist, allein nicht genügt, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen.