Auch habe niemand gesagt, dass er gewusst habe, dass nicht legaler CBD-Hanf, sondern solcher, der dem BetmG unterstehe, angebaut worden sei. Die anderen Beschuldigten sagten, sie hätten das selber nicht gewusst. Die Vermietung einer Lagerhalle zum Zweck des Betriebs einer CBD-Hanfproduktion stelle einen legalen Zweck dar und könne keinen Tatverdacht begründen. Es handle sich dabei um ein unverdächtiges Alltagsgeschäft. Seine Eigenschaft als Vermieter bilde den einzigen Anknüpfungspunkt für das gegen ihn geführte Strafverfahren. Weitere Indizien habe auch die Generalstaatsanwaltschaft keine nennen können.