2 der Indooranlage gewusst zu haben. Die gegenteiligen Behauptungen der Staatsanwaltschaft seien aktenwidrig. Auch die anderen Beschuldigten hätten bestätigt, dass er gewusst habe, dass in den Lagerräumlichkeiten eine CBD-Indooranlage betrieben worden sei. Keiner der anderen Beschuldigten habe ihn jedoch bezichtigt, an der Einrichtung oder dem Betrieb dieser Anlage beteiligt gewesen zu sein. Auch habe niemand gesagt, dass er gewusst habe, dass nicht legaler CBD-Hanf, sondern solcher, der dem BetmG unterstehe, angebaut worden sei.