2. Eventualiter sei anzuordnen, dass das DNA-Profil nur dafür verwendet werden darf, um von den noch nicht zugeordneten Spuren jene von A.________ auszusondern. 3. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 4. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Kantons Bern. Verfahrensantrag: 5. Es sei dem Unterzeichneten das rechtliche Gehör und Replilkrecht zu Eingaben von Parteien dieses Verfahrens (inkl. Staatsanwaltschaft und Polizei) einzuräumen.