Der Kommandant-Stellvertreter F.________ habe ihm geschrieben, dass er die Skulptur liegengelassen habe und dass diese angesichts ihrer Wertlosigkeit entsorgt worden sei. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen. B.________ mutmasste, dass das Polizeikommando die beiden Skulpturen für die verletzten Polizisten vielleicht entsorgt habe. […]