Der Wert der verwendeten Materialien dürfte bei maximal einigen CHF gelegen haben. Mit Nachtrag vom 4. November 2019 informierte B.________ die Untersuchungsbehörden, dass er anfangs August für Herrn E.________ von der Einsatzzentrale eine weitere Skulptur an die Loge am Waisenhausplatz gebracht habe. Frau C.________ habe ihm gesagt, dass sie nichts entgegennehme, dies sei ihr verboten worden. Er habe das Objekt dann wieder mitgenommen und Herrn E.________ per Post zugestellt. Wegen der Umtriebe und der entstandenen Unkosten habe er eine Beschwerde ans Polizeikommando geschrieben. Der Kommandant-Stellvertreter F.___