6 ihm ein Vermögensschaden entstanden sei. Es verhält sich aber entgegen seiner Vorstellung nicht so, dass er sein Vermögen dem Konkursamt anvertraut hätte, um es in seinem Interesse zu verwalten. Beim Konkursverfahren geht es vielmehr darum, das (noch) vorhandene Vermögen des Schuldners in einem ordentlich geregelten Prozess auf die Gläubiger zu verteilen. Weder figuriert der Beschwerdeführer hier als Treuegeber, noch konnte irgendein Anspruch von ihm an diesen Vermögenswerten vereitelt werden.