Der Beschuldigte war als Leiter des Konkursamts am Verfahren dahingehend beteiligt, dass er, zumeist stellvertretend, ein paar E-Mails verfasste oder weiterleitete, einen Liegenschaftsbesichtigungstermin wahrnehmen wollte, einen Vorführungsbefehl erliess, Informationen zur Verkehrswertschatzung erteilte und teilweise bei Besprechungen persönlich anwesend war. In seiner Stellungnahme vom 11. März 2020 räumt er zwar ein, sich zuweilen sehr aktiv am Verfahren beteiligt zu haben. Nichtsdestotrotz fällt, wenn überhaupt, nur ein Teil der vom Beschwerdeführer gerügten Handlungsweisen in seinen Verantwortungsbereich.