Im Einzelnen kann Folgendes festgehalten werden: 6.1 Wie die Staatsanwaltschaft darlegt, zeigen die Konkursakten, dass die relevanten Verfahrenshandlungen, insbesondere der vom Beschwerdeführer beanstandete Kollokationsplan, zu weiten Teilen von der stellvertretenden Leiterin des Konkursamts vorgenommen oder erstellt wurden.