Dadurch sei ihm ein grosser Vermögensschaden entstanden, der nicht hätte passieren dürfen. Dieses Verhalten erfülle den Tatbestand des Betrugs. Weiter seien durch die Eröffnung des Konkurses am 18. Oktober 2016 sämtliche Vermögenswerte dem Konkursamt zu treuen Handen übergeben worden. Im Zuge des Konkurses seien dann mehrmals ohne rechtliche Legitimation Vermögenswerte an Dritte ausbezahlt worden, was eine Veruntreuung darstelle. Dieses Vorgehen erfülle auch den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Ergänzend macht der Beschwerdeführer diverse materielle Ausführungen zu im Konkurs behandelten Positionen.