TRECHSEL/CRAMERI, a.a.O. N. 1 zu Art. 158 StGB). 5. Der Beschwerdeführer bringt vor, der Beschuldigte habe sich als Vorgesetzter von Frau D.________ und Leiter des Konkursamts vorgestellt und sich immer dementsprechend in einer arroganten Weise ihm gegenüber benommen. Es treffe auf keinen Fall zu, dass der Beschuldigte nur untergeordnete Arbeiten ausgeführt habe. Vielmehr habe er sämtliche wichtigen Entscheidungen gefällt und trage entsprechende Verantwortung. Sollte dies nicht zutreffen, müsse selbstverständlich die «schuldige Person» ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.