Ein Rückbehalteauftrag des Empfängers bei der Schweizerischen Post lässt die Anwendbarkeit der Zustellfiktion grundsätzlich unberührt (BGE 134 V 49 E. 4). Die Frage, wie lange eine Sendung bei der Post abgeholt werden kann, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Eintritts der gesetzlichen Zustellfiktion (Urteil des Bundesgerichts 5A_211/2012 vom 25. Juni 2012 E. 1.3; 8C_655/2012 vom 22. November 2012 E. 3.3).