_ erachtete die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsführung, der Veruntreuung sowie des Betrugs als erfüllt und konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger im Verfahren. Die gestützt auf die Anzeige eröffnete Strafuntersuchung stellte die Regionale Staatsanwaltschaft K.________ (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 17. Januar 2020 ein. Gegen die Einstellung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Februar 2020 Beschwerde und verlangte dabei sinngemäss die Aufhebung der Einstellungsverfügung. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 17. März 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.