1. Am 18. Oktober 2016 wurde über die Einzelfirma «C.________» der Konkurs eröffnet. Deren Inhaber, B.________, erstattete am 4. Juli 2019 Strafanzeige gegen A.________, den Leiter des Konkursamts K.________ (nachfolgend: Beschuldigter). Dieser habe durch sein Verhalten die Abwicklung des Konkurses fahrlässig und fehlerhaft bearbeitet und ihn damit vorsätzlich an seinem Vermögen geschädigt. B.________ erachtete die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsführung, der Veruntreuung sowie des Betrugs als erfüllt und konstituierte sich als Straf- und Zivilkläger im Verfahren.