4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, a.v.d. Fürsprecher D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 23. Juni 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: