Aus den Akten erschliesst sich der Kammer nicht, ob die Mutter das Video gesehen hat. Jedenfalls könnte die Ähnlichkeit ihrer Aussagen sowie das neue Element auch damit zusammenhängen, dass die Mutter, falls sie das Video gesehen hat, die Glaubhaftigkeit der Aussagen ihrer Tochter unterstreichen wollte. Denkbar ist insbesondere auch, dass die Faustschläge an weiteren Gesprächen mit der Mutter aufgetaucht sind. Jedenfalls deutet auch dieser Umstand nicht zwingend daraufhin, dass sich suggestive Einflüsse ausgewirkt haben. Dies gilt insbesondere für die erste Videobefragung.