10 schwerdeführerin schien abgesehen von der Aufforderung zum Spiel eher eine passive Rolle eingenommen zu haben. So gibt es keine Hinweise, dass die Mutter die Beschwerdeführerin aufgefordert hatte, sie zu berühren. Allenfalls könnte es der Beschwerdeführerin auch leichter gefallen sein, die Szene nachzuspielen oder ihre Mutter hat dies so angenommen. Der Umstand, dass die Mutter die Plüschhunde an die Einvernahme mitgebracht hat, ist deshalb ebenfalls kein Hinweis auf ein einstudiertes Rollenspiel, wie vom Beschuldigten behauptet.