Sie habe auch nie negativ über den Beschuldigten gesprochen. Vielmehr habe die Mutter erwähnt, dass sie der Beschwerdeführerin eine gute Beziehung zum Kindsvater ermöglichen möchte und schien darum bemüht zu sein (Bericht vom 18. Januar 2019, S. 3). Die Aussage der Beschwerdeführerin, wonach der Beschuldigte böse sei, mit anderen Frauen spreche und ihre Mutter verlassen habe, stammt auch nach Ansicht der Kammer eher aus dem Umfeld der Beschwerdeführerin und nicht von ihr selber. Daraus lassen sich aber keine Rückschlüsse für die anderen Aussagen ziehen.